Jimny-Friends - Hygiene-Plan
Grundsätzlich gilt als Bedingung für Jeden zur Teilnahme die 3-G-Regel!
Geimpft:
Impfpass, Ausdruck, e-Impfpass, Impf-Kärtchen mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung.
Getestet:
personalisierter und amtlicher PCR-Test max. 48h alt oder amtlicher Schnelltest max 24h alt.
Ein privater Selbsttest gilt nicht als Nachweis!
Genesen:
personalisierte ärztliche Bestätigung, behördlicher Bescheid max. 6 Monate alt oder personalisierter ärztliche Nachweis über Antikörper max. 3 Monate alt.
Entsprechend der derzeit gültigen Hygiene- und Abstandsregeln zur Vorbeugung der Übertragung und Ausbreitung des COVID-19-Virus werden für die gesamte Dauer der Veranstaltung folgende Maßnahmen des Weiteren festgelegt:
- Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich dafür verantwortlich das die Abstands und Hygiene Regeln eingehalten werden!
- Grundsätzlich bei jeglicher Gruppenbildung wie z.B. zur Anmeldung im Orga Bereich im Catering Bereich und beim Benutzen der Sanitären Einrichtungen sind entsprechende Schutzmasken (Mund-Nasenschutz) zu tragen. Für Kinder bis zu 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht.
- Jeder Teilnehmer (auch alle Kinder) müssen sich entsprechend im ORGA Bereich anmelden/registrieren.
- Es sind KEINE Zuschauer auf dem Gelände zugelassen – jede Person auf dem Gelände ist quasi auch Teilnehmer und MUSS sich anmelden!
- Im gesamten Veranstaltungsgelände, insbesondere im Campingbereich und im Bereich des Imbiss sowie der ORGA ist zwischen den Teilnehmern verschiedener Personengruppen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Alle Camping Fahrzeuge sind mit ausreichend Abstand zueinander zu platzieren. Lediglich Familienverbände bzw. sich bekannte und gemeinsam anreisende Personengruppen dürfen sich laut §2 der aktuellen Eindämmungsverordnung mit maximal zehn Personen nebeneinander platzieren.
- Im privaten Bereich wie beim Fahren im Gelände im eigenen Fahrzeug gilt keine Maskenpflicht.
- Es werden vor Ort Teilnehmer auf Erkältungssymptome überprüft und ggf. Messung der Körpertemperatur durchgeführt – wer krank ist, Symptome zeigt oder sich Krank fühlt wird leider ausgeschlossen bzw. bleibt besser gleich zu Hause.
- Es ist auf die obligatorische Händedesinfektion zu achten – im ORGA Bereich stehen dafür entsprechende Spender bereit.
Verstöße gegen die Hygienemaßnahmen können vom Veranstalter, vom Geländebetreiber und von Mitarbeitern der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden mit dem Ausschluß von der Veranstaltung und Platzverweis geahndet werden. Darüber hinaus können von den Mitarbeitern der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bei Zuwiderhandlung gegen geltende Corna-Maßnahmen jederzeit Bußgelder und Ordnungsstrafen verhängt werden.